Unterstützung von Kindern und Jugendlichen

Da wir - FIPS Rüsselsheim e.V. als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt durch den Freistellungsbescheid des Finanzamtes Groß-Gerau, St.-Nr. 21 250 7578 0 wegen Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege dienenden Zwecken anerkannt und nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer befreit sind, sind wir berechtigt, Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) auszustellen. Damit ist Ihre Spende von der Steuer absetzbar.

Zuwendungsbescheinung

Bei Spenden (Zuwendungen) vermerken Sie auf dem Zahlungsbeleg neben dem Wort "Spende" bitte zusätzlich Ihre vollständige Adresse. Sie erhalten dann automatisch spätestens am Anfang des Folgejahres per Post eine Zuwendungsbestätigung von uns.

Konto

Volksbank Rüsselsheim

DE63ZZZ00000692482
IBAN: DE 92 5009 3000 0020 1897 03
BIC: GENODE 51 RUS

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