§ 1 Name, Rechtsform, Sitz des Vereins

§ 2 Aufgaben und Zielsetzung des Vereins

§ 3 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft

Der Verein hat ordentliche und außerordentliche Mitglieder, wobei nur den ordentlichen Mitgliedern ein Stimmrecht zusteht.

§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft

§ 5 Mitgliedsbeitrag

§ 6 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

§ 7 Mitgliederversammlung

§ 8 Vorstand

§ 9 Geschäftsordnung

Der Verein kann sich eine Geschäftsordnung geben. Die Geschäftsordnung wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.

§ 10 Auflösung des Vereins

§ 11 Übergangsvorschrift

Sofern vom Registergericht Teile der Satzung beanstandet werden, ist der Vorstand ermächtigt, diese zu Behebung der Beanstandung abzuändern. Dasselbe gilt, sofern Satzungsänderungen notwendig werden, um die erstrebte steuerrechtliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit zu erlangen.

Rüsselsheim, Juni 2008

Verein und Ziele
Unsere Satzung als PDF-Datei
Satzung